Der Seniorenbund bietet für Seniorinnen und Senioren mit kleinerem Haushaltseinkommen eine finanzielle Soforthilfe für außergewöhnliche Belastungen an.
Richtlinien:
Antragsteller/in: jedes Seniorenbundmitglied
Antragstellung: In der Regel einmal jährlich, ausgenommen bei besonderen Ereignissen
Wie hoch kann die Hilfe sein?
Haushaltseinkommen (Einkommen aller im Haushalt befindlichen Personen) von
netto bis zu € 1.400.– 50% des Rechnungsbetrages – Höchstens € 350.–
netto über € 1.401.– bis € 2.200.– 30% des Rechnungsbetrages – Höchstens € 240.–
netto über Euro 2.200.– wird keine Seniorenhilfe mehr gewährt.
Außergewöhnliche Belastungen sind:
– Zahnersatz – optische Brillen – Hörgeräte
– Herd – Kühlschrank – Waschmaschine
– Mietzuschuss für Pflegebehelfe (Pflegebett, Rollator usw.)
– medizinisch begründete Umbauarbeiten
Hinweis: Heizkosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Heizkostenzuschüsse gewähren die Gemeinden.
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