Einen interessanten Nachmittag zum Thema “Schenken, Vererben, Testament” erlebten die zahlreich gekommenen Mitglieder und Gäste des Vereins Altach 50plus am vergangenen Mittwoch im gemütlichen Ambiente des Gasthauses Hirschen.
RA Norbert Mayer aus Götzis informierte auf einfache Art über die wichtigsten Fakten des Erbrechts, wobei er besonders auf die Unterscheidung in das Verschenken zu Lebzeit des Erblassers und dem eigentlichen Vererben Wert legte. Dass die Thematik seine Tücken hat, zeigte er an speziellen Einblicken auf, so z. B., dass Lebenspartner nach dem gesetzlichen Erbrecht faktisch keinen Erbanspruch haben. Und auch beim Thema „Testament“ erfuhren die Zuhörer, dass oft Kleinigkeiten zur Ungültigkeit des Testaments führen können. So zeigte sich, dass die Einbeziehung eines Rechtsberaters allgemein sinnvoll ist, sobald das Vererben im konkreten Fall etwas komplexer und vielseitiger wird.
Bei einem Gläschen Bier oder Wein wurden anschließend die erfahrenen Neuigkeiten noch ausgiebig diskutiert.